Fotographische Befunddokumentation


.... des vorderen Augenabschnittes

Durch die Ausrüstung des Spaltlampenmikroskops mit einer Videokamera ist es möglich, eine Bilddokumentation des vorderen und hinteren Augenabschnittes durchzuführen. Dies ist insbesondere von Bedeutung, wenn der Verlauf einer Augenveränderung oder Erkrankung beobachtet und dokumentiert werden soll. Die Aufnahmen werden in der elektronischen Patientenkartei gespeichert und sind jederzeit für Vergleiche abrufbar. Dadurch können selbst geringfügige Befundänderungen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls einer raschen Behandlung zugeführt werden.

Einige Indikationen zur Spaltlampenfotographie:

  • Muttermale, Lidtumore, abnorme Lidstellungen

  • Bindehaut: Pigmentflecke, Gefäßanomalien

  • Lederhaut: Entzündungen

  • Regenbogenhaut: Farbveränderungen, Tumore, Pigmentverlust

  • Pupille: seitenungleiche Pupillenweite, Verziehung der Pupille

  • Hornhaut: Verletzungen, Entzündungen wie Herpesinfektion der Hornhaut oder Hornhautgeschwüre, Gefäßeinsprossungen, Flügelfell

  • Augenlinse: grauer Star, Nachstar nach Staroperation

  • Augenhintergrund: Detailfotographie von Netzhautdegenerationen und Sehnervenkopfveränderungen, z.B. bei Grünem Star

Spezielle Indikationen:

  • Kontaktlinsensitzbeurteilung bei der Anpassung oder Verlaufskontrolle

  • Kammerwinkelfotographie beim Grünen Star.

Die Kosten der Fotodokumentaion werden leider nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

 

 

 

.... des Augenhintergrundes

 Seit Jänner 2008 haben wir das Spektrum unserer diagnostischen Möglichkeiten um eine „Funduskamera“ erweitert. Dies ist ein Gerät, mit welchem wir sehr präzise Aufnahmen Ihres Augenhintergrundes machen können. Häufig reicht die normale Pupillenweite, so dass wir in vielen Fällen auf das Eintropfen mit pupillenerweiternden Tropfen verzichten können.

Besonders wertvoll ist die Untersuchung zur Dokumentation des Augenhintergrundbefundes  bei:

  • allen Formen von Netzhaut- und Makulaerkrankungen sowie - degenerationen,
     
  • zur Beobachtung der Sehnervenscheibe (Papille) bei Glaukom (grünem Star) oder Glaukomverdacht
     
  • bei Augenhochdruck bzw. erblicher Glaukombelastung.
     
  • Oder aber einfach nur zum Ausschluß einer krankhaften Veränderung der Netzhaut, z.B. bei Diabetes mellitus oder Bluthochdruck

Die Kosten der Fotodokumentaion werden leider nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Fotographie und Vermessung des Sehnerven

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