In unserer Sehschule beschäftigen wir uns mit der Behandlung von Sehschwäche und Schielen.

Wir bieten auch Anleitungen zum ganzheitlichen Sehtraining, Übungen bei Beschwerden am Computer sowie Augenmuskeltraining für Kinder und Erwachsene an.

Seit Jänner 2006 wird unser Team tatkräftig durch Frau Gabriele Wagner, eine diplomierte Orthoptistin verstärkt. 

Wir geben Ihnen im Folgenden einen kurzen Überblick über das Berufsbild einer diplomierten Orthoptistin und die Aufgaben einer Sehschule.

Berufsbild der Orthoptistin: medizinisch-technische Assistentin mit Maturaabschluss und dreijähriger Fachausbildung (Akademie) in Orthoptik und Pleoptik

Orthoptik bedeutet die Lehre des "geraden" Sehens, die sich daraus ergebenden Aufgabengebiete der Orthoptistin sind die Brillenbestimmung, die Bestimmung eines etwaigen Schielwinkels und die Behandlung des Schielens mittels Verkleben (Okklusion) und Prismen.

Pleoptik ist die Lehre des "guten" Sehens, die Aufgabengebiete der Orthoptistin umfassen Sehschärfen- und Brillenbestimmung, Behandlung einer Sehschwäche trotz richtiger Brille mit Okklusion und speziellen Übungen und die Schulung des Binokularsehens. Letzteres wird in Spezialambulanzen durchgeführt.


Sehschwäche (Amblyopie)

- aufgrund ungleichen Brechungsfehlers beider Augen

Besteht ein angeborener Brechungsunterschied beider Augen über längere Zeit, so entwickelt sich ein führendes (besser sehendes, dominantes) Auge. Das andere Auge kann eine Schwachsichtigkeit (Amblyopie) entwickeln. Dieser Vorgang bleibt sowohl für das Kleinkind als auch für die Eltern völlig unbemerkt. Aus diesem Grund ist die Vorsorgeuntersuchung bereits im 1. und 2. Lebensjahr notwendig. Bekommt das Kind in diesem Alter die entsprechende Brillenkorrektur, so wird es zu einer harmonischen Entwicklung beider Augen kommen. Falls das Sehvermögen trotz Brille aber unterschiedlich bleibt, wird in der Sehschule mit Klebeverband des besseren Auges oder  dessen Brillenglases (Okklusion) der Entwicklung des schwachen Auges nachgeholfen. Beginnt diese Therapie im kindlichen Alter (2.-3. Lebensjahr), so hat sie eine gute Prognose. Besteht hingegen über Jahre ein dominantes (führendes) Auge, so kann auch in späteren Jahren der Entwicklungsrückstand des schwachsichtigen Auges nicht mehr aufgeholt werden.

Zur Feststellung eines angeborenen Brechungsunterschiedes beider Augen ist die Untersuchung des kindlichen Auges in eingetropftem Zustand unumgänglich.  

- bei Schielen (Strabismus)

Das Schielen eines Kindes wird von den Eltern häufig nicht als Krankheit, sondern nur als kosmetisches Problem gewertet, da die Kinder nicht über Beschwerden klagen. Trotzdem ist eine konsequente Behandlung absolut notwendig.

Die Behandlung steht immer auf 3 Säulen: der exakten Verordnung einer Brille, der Vorbeugung oder Behandlung einer Schielschwachsichtigkeit durch das vorübergehende Verkleben des nichtschielenden Auges sowie der Operation.

- andere Ursachen für Sehschwäche

Neben den oben beschriebenen Ursachen können auch Trübungen der Hornhaut oder Augenlinse sowie organische Veränderungen der Netzhaut zur Ausbildung einer Sehschwäche führen. Diese Erkrankungen können ebenfalls bei der Vorsorgeuntersuchung im Kleinkindesalter aufgedeckt und einer rechtzeitigen Behandlung zugeführt werden.


Schielbehandlung

- Die Brille

Bei Vorliegen von Schielen besteht die erste Maßnahme zur Beseitigung bzw. Verkleinerung des Schielwinkels in der Verordnung einer Brille, welche die meist vorhandene Übersichtigkeit des Kindes ausgleicht. Die Ermittlung der erforderlichen Brillengläser erfolgt durch Skiaskopie (Schattenprobe) und ist nicht so einfach wie die Brillenbestimmung eines Erwachsenen. Zur Vorbereitung werden mindestens zweimal hintereinander im Abstand von etwa 10 Minuten pupillenerweiternde Tropfen in beide Augen eingeträufelt. In manchen Fällen ist eine dreitägige Tropfvorbereitung erforderlich, welche von den Eltern zu Hause vorgenommen wird. Das durch die Augentropfen bedingte verschwommene Sehen, insbesondere im Nahbereich, und die gesteigerte Blendempfindlichkeit gehen meist innerhalb eines Tages zurück und sind ungefährlich. Bei mehrtägiger Vorbereitung kann die Nachwirkung einige Tage dauern.

Nur durch die Pupillenerweiterung und das Ruhigstellen der inneren Augenmuskulatur wird es möglich, die Brechkraft des Auges objektiv, d.h. ohne die subjektiven Angaben des Kindes, zu ermitteln. Im Anschluss an die Skiaskopie empfiehlt sich Sonnenschutz, etwa durch das Tragen einer Sonnenbrille oder einer Schirmkappe.

Die Brille ist zur Behandlung des Schielens und der Schwachsichtigkeit bestimmt und muss nicht mit einer sofortigen subjektiven Sehverbesserung einhergehen. Wenn das Kind daher angibt, mit und ohne Brille gleich gut zu sehen, bedeutet das nicht, dass die Brille falsch angepasst ist. Die Eltern sollten streng darauf achten, dass die Brille regelmäßig  getragen wird. Insbesondere bei Vorliegen höherer Brechungsfehler kommt es jedoch nicht selten vor, dass mit der Verordnung der Brille nicht nur der Schielwinkel reduziert, sondern gleichfalls die Sehschärfe verbessert wird.

Ist der Schielwinkel in der Nähe wesentlich größer ist als in der Ferne, werden Bifokalbrillen verordnet, bei denen neben der üblichen Fernkorrektur ein verstärkter Nahteil ähnlich wie bei älteren Menschen mit Alterssichtigkeit in die Brille eingepasst wird. Die Kinder entspannen damit beim Spielen in der unmittelbaren Umgebung oder beim Betrachten eines Bilderbuches zusätzlich ihre Augen, so dass sich der Schielwinkel auch für die Nähe verringert. Besonders wichtig ist hier eine sachgerechte Anpassung durch den Optiker, damit das Kind bei Nahfixation nicht am Nahteil vorbeischaut oder beim Blick in die Ferne den Nahteil verwendet. Meist werden derartige Brillen nur vorübergehend getragen.

Bei zahlreichen Kindern verringert die Sehhilfe den Schielwinkel ganz außerordentlich und nicht selten kommt es im Laufe der Zeit zu einer Parallelstellung der Augen, die dem Kind eine Augenmuskeloperation erspart. Voraussetzung ist allerdings, dass die Brille ausnahmslos ganztags getragen wird.

- Okklusionsbehandlung: wann muss eine Behandlung durch Verkleben eines Auges erfolgen?

Brillenokklusion

Die Verbesserung der Schwachsichtigkeit des schielenden Auges bei einseitig schielenden Kindern bildet das Kernstück der Schielbehandlung und muss ausgiebig besprochen werden, nicht zuletzt deswegen, weil dabei den Eltern ein wesentlicher Teil der Aufgaben und eine nicht zu unterschätzende Verantwortung zufällt. In den meisten Fällen bildet sich die Schielschwachsichtigkeit gleich nach dem Beginn des einseitigen Schielens aus; im 5. und 6. Lebensjahr ist die Schielschwachsichtigkeit ohne entsprechende Behandlung schon erheblich. Je früher mit der Behandlung begonnen wird, um so leichter ist es, die Schwachsichtigkeit zu beheben und um so kürzer ist der Weg zum Erfolg mit voller Wiedererlangung der Sehschärfe.

Die Ursache der Schielschwachsichtigkeit ist die Untätigkeit des Auges bei einäugig (einseitig) Schielenden. Das betreffende Auge wird nicht trainiert, es "lernt" nicht optimal zu sehen oder "verlernt" es wieder. Es ist daher notwendig, diese Untätigkeit durch eine entsprechende Behandlung zu beenden. Das geschieht bei kleinen Kindern am besten dadurch, dass man das besser sehende, nicht schielende Auge verklebt. Auf diese Weise wird das Kind gezwungen, ausschließlich mit dem bisher schielenden Auge zu sehen; das schielende Auge kann sich wieder im Sehen üben und wird allmählich seine Schwachsichtigkeit überwinden. Je konsequenter die Behandlung durchgeführt wird, umso schneller kommt es zu einer Normalisierung der Sehschärfe des schielenden Auges. Genaue Anweisungen, in welchem Umfang der einseitige Verband (Okklusion) getragen werden soll, geben Augenarzt und Orthoptistin. Er richtet sich nach dem Alter des Kindes und nach dem Ausmaß der vorliegenden Störung. Die Eltern sollten darauf achten, dass auch im Kindergarten der Verband entsprechend den Anweisungen angelegt wird.

Hat sich die Sehschärfe auf dem schwachsichtigen Auge wieder normalisiert, kann die Okklusionsbehandlung schrittweise reduziert werden. Dies ist bei rechtzeitigem Behandlungsbeginn meist zum Zeitpunkt der Einschulung gegeben. Allerdings besteht nach wie vor die Tendenz, dass das ehemals dominante Auge wieder die Führungsrolle übernimmt und die Sehschärfe auf dem ehemals schwachsichtigen Auge neuerlich absinkt. Es ist daher notwendig, vorbeugende Schulungen dieses Auges durch stundenweise Okklusion des ehemals besseren Auges durchzuführen, um ein neuerliches Abgleiten in die Schwachsichtigkeit zu verhindern. Das geschieht so lange, bis das Binokularsehen (beidäugige Sehen) stabil ist.

Mit der Maßnahme des Verklebens des dominanten, gut sehenden Auges wird das einseitige Schielen in ein wechselseitiges (alternierendes) übergeführt, wodurch gewährleistet ist, dass sich beide Augen gleichermaßen am Sehakt beteiligen und geschult werden. Das beidseitige gute Sehen nach einer Okklusions-behandlung ist die beste Vorraussetzung für eine etwaige Operation.

- Behandlung mit Prismen

Eine wesentliche Hilfe in der Schieltherapie stellen die Prismen dar. Sie werden entweder als Folien auf bestehende Brillengläser aufgetragen oder in die Brille eingeschliffen. Durch ihre optische Wirkung leiten sie das ins Auge fallende Licht so ab, dass der Einfallswinkel zwei parallelstehenden Augen entspricht und helfen somit maßgeblich beim Aufbau des Binokularsehens mit.

Abgesehen von der Schielbehandlung finden Prismen auch Verwendung bei bestehenden Doppelbildern z.B. im Rahmen einer Augenmuskellähmung.

- wann ist eine Schieloperation notwendig?

Bei etwa der Hälfte der Schielkinder genügen die bisher beschriebenen Maßnahmen zur Beseitigung des Schielwinkels nicht. Bei ihnen sind eine oder mehrere Augenmuskeloperationen erforderlich, bis eine Parallelstellung der Augen erreicht ist. Das Alter, in dem diese Operation vorgenommen werden sollte, bestimmt der behandelnde Augenarzt und richtet sich nach der Lage des jeweiligen Falles. Die operative Behandlung sollte zur Einschulung abgeschlossen sein, damit das Kind ohne sichtbaren Augenfehler in den für ihn so wichtigen neuen Lebensabschnitt eintreten kann.

In der Regel wird die Operation an den äußeren Augenmuskeln erst dann vorgenommen, wenn sich das Kind ausreichend gut untersuchen lässt, die Brille verlässlich trägt und mit beiden Augen annähernd gleich gut sieht, die Schielschwach-sichtigkeit also behoben ist.

Die Operation stellt eine kosmetische Korrektur des Schielwinkels und eine funktionelle Besserung dar, eine Verbesserung der Sehschärfe ist damit nicht verbunden. Es wird nur der Schielwinkel operiert, der nicht mit der Brille auskorrigiert werden kann. Aus diesem Grund ist es möglich, dass das Kind nach der Operation nach Abnehmen der Brille noch schielt, auch wenn der Schielwinkel kleiner ist als vorher. Die Operation macht also die Brille nicht überflüssig, weil der Brechungsfehler nur durch die Brille ausgeglichen werden kann.

Eine Augenmuskeloperation wird bei Kindern in Allgemeinnarkose durchgeführt und dauert je nach Ausmaß und Anzahl der zu operierenden Muskeln bis zu 60 Minuten.

Die einfachste Operation ist die Rücklagerung eines geraden Muskels hinter seinen Ansatz. Dieser Eingriff wird an jenem Muskel vorgenommen, welcher zu stark zieht und damit das Schielen des Auges hervorruft. Die Sehne des Augenmuskels wird am Muskelansatz durchtrennt und mit selbstauflösenden Fäden weiter hinten an den Augapfel angenäht, wo sie wieder anwächst. Die Operation bewirkt eine Schwächung der Muskelzugkraft, der Schiel-Winkel wird verkleinert.
Gegensätzlich wirkt sich die operative Verkürzung eines geraden Muskels aus. Dabei wird der Muskel, der zu wenig Zug ausübt, von seinem Ansatz abgetrennt, gekürzt und an der gleichen Stelle wieder mit selbstauflösenden Nähten fixiert. Die Wirkung dieses Muskels wird demnach verstärkt


Winkelfehlsichtigkeit

Pflasterokklusion

Die „Winkelfehlsichtigkeit“ ist ein Begriff, den es in der wissenschaftlich fundierten medizinischen Optik nicht gibt. Der Begriff wurde vor Jahren geprägt und für zahlreiche kindliche Beschwerdesymptome verantwortlich gemacht. Die Basis der Diagnose ist die Untersuchung mit einem Polatestgerät (nach der MKR-Methode) unter künstlichen Bedingungen. Die Interpretation der Ergebnisse resultiert in den meisten Fällen in der Verordnung einer Prismenbrille.

Mögliche kindliche Beschwerdebilder sind:

•    Leseunlust, Müdigkeit, zunehmende Fehler beim Abschreiben

•    verschwommenes Sehen beim Blickwechsel von der Tafel in das Heft, und umgekehrt

•    Zeilenverlust beim Lesen, nachlassendes Leseverständnis

•    gerötete Augen, „Ringe“ um die Augen, blinzeln, herabhängende Oberlider

•    Kopfschmerzen, und sogar Bauchschmerzen

•    Konzentrationsschwierigkeiten

Um einem oder mehrerer Symptome auf den Grund zu gehen, bedarf es einer umfassenden Untersuchung durch OrthoptistInnen und AugenfachärtzInnen, die mehrere Methoden zur Anwendung bringen.

•    Ermittlung der Nah- und Fernsicht

•    Messung der Dioptrienzahl, die mitunter nur in medikamentöser Pupillenerweiterung sinnvoll ist

•    Untersuchung des Augenhintergrundes

•    wenn erforderlich, Verordnung einer Brille (ohne Prismen!)

•    wenn erforderlich, Überprüfung der Akkomodation (Naheinstellung)

•    wenn erforderlich, Überprüfung des beidäugigen Sehens und der Belastbarkeit

•    wenn erforderlich, Schielwinkelbestimmung

Die Therapie augenbedingter Probleme besteht vorerst in der Verordnung einer Brille. Bei verminderter Naheinstellung auch in der Verordnung einer Bifokalbrille. Sollte ein labiles Gleichgewicht der Augenmuskeln mit Neigung zum Schielen vorliegen, sind Übungen in einer Sehschule hilfreich. Eher selten ist die Prismenbrille das Mittel der Wahl. Diagnostiziert man eine einseitige Sehschwäche, so muss das „gute Auge“ für Stunden zugeklebt werden, damit das schwachsichtige Auge in seiner Sehleistung gestärkt wird. (Öffnet internen Link im aktuellen FensterOkklusion)

OrthoptistInnen und AugenärztInnen bieten ein Reihe von möglichen Diagnoseverfahren an, um kindliche Augenprobleme abzuklären. 

 

 

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